Impressum

Verantwortlich für diesen Website-Auftritt ist:
ProVidens Vermögensmanagement GmbH
Himmelstraße 2
22299 Hamburg

Geschäftsführer:
René Stadtmüller
Stefan Mönkediek
Marco Vollmers

Möglichkeiten der (auch elektronischen) Kontaktaufnahme:
Telefon +49-40-181 28 41-0
Telefax +49-40-181 28 41-10
willkommen@providens.de
www.providens.de

Zuständige Aufsichtsbehörde (und auch Schlichtungsstelle):
Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht („BaFin“)
Marie-Curie-Straße 24 - 28
60439 Frankfurt am Main

Zugelassene und an allen Firmensitzen betriebene Finanzdienstleistungen:
Erlaubnis zur Abschlussvermittlung (§ 2 Abs. 2, Nr. 5 WpIG)
Erlaubnis zur Anlageberatung (§ 2 Abs. 2, Nr. 4 WpIG)
Erlaubnis zur Anlagevermittlung (§ 2 Abs. 2, Nr. 3 WpIG)
Erlaubnis zur Finanzportfolioverwaltung (§ 2 Abs. 2, Nr. 9 WpIG)
Erlaubnis zur Honorar-Anlageberatung (§ 93 Abs. 1 WpHG)

Handelsregister und Handelsregisternummer:
Amtsgericht Hamburg
HRB 173705

Umsatzsteuer-Identnr. gem. § 27a Umsatz-StG:
DE271752575

Hinweis gemäß Instituts-Vergütungsverordnung (InstitutsVergV):
Unser Institut ist auf Grund der Größe kein systemrelevantes Unternehmen im Sinne der InstitutsVergV. Unsere Vergütungen (Geschäftsleitung/Mitarbeiter) sind angemessen und leistungsgerecht. Die Vergütungspolitik und damit das Vergütungssystem basieren auf einem der Verordnung entsprechenden Entscheidungsprozess. Eine Überprüfung der Vergütungsstruktur findet jährlich statt.

Mitwirkungspolitik (§ 134a ff. AktG)
Die Gesellschaft verfolgt als Vermögensverwalter folgende Mitwirkungspolitik im Sinne des § 134b AktG:

Soweit die Gesellschaft Aktionärsrechte ausübt, tut sie dies im Rahmen und zur Umsetzung der von den Kunden vorgegebenen und mit diesen vereinbarten Anlagerichtlinien.

Ausübung von Aktionärsrechten

Dividenden
Besteht bei einer etwaigen Ausschüttung die Wahlmöglichkeit zwischen Aktien und Cash, wird aus abwicklungstechnischen Gründen stets eine Cash-Dividende bevorzugt.

Bezugsrechte
Die Ausübung von Bezugsrechten im Rahmen einer Kapitalerhöhung erfolgt lediglich nach vorheriger Prüfung und positiver Eignung der Aktien für das Portfolio entsprechend der Anlagerichtlinien. Bei positiver Einschätzung wird im Regelfall das Bezugsrecht ausgeübt. Sollte das Bezugsrecht nicht ausgeübt werden, werden die Bezugsrechte interessewahrend für den Kunden veräußert.

Sonstige Kapitalmaßnahmen
Bei sonstigen Kapitalmaßnahmen erfolgt eine Teilnahme lediglich nach vorheriger Prüfung und Empfehlung durch die Aktienspezialisten. Bei positiver Einschätzung der vom Unternehmen beabsichtigten Maßnahme wird im Regelfall die Kapitalmaßnahme ausgeübt.

Überwachung wichtiger Angelegenheiten der Portfoliogesellschaften
Die Beteiligungsunternehmen werden während des Investitionszeitraums beobachtet. Dabei werden sowohl die Entwicklung der Bilanzkennzahlen, insbesondere Ertrags- und Kapitalstruktur, als auch Unternehmensstrategie, Geschäftsmodell, Produkte und Marktpositionierung im Auge behalten. Verfügbare Nachrichten und Unternehmensveröffentlichungen werden hinsichtlich wesentlicher Risiken in Verbindung mit Corporate Governance und sozialen bzw. ökologischen Auswirkungen des Unternehmens gescreent. Für wesentlich erachten wir dabei Themen, welche das Potential des Unternehmens zur langfristigen Wertschöpfung erheblich beeinträchtigen können. Die Gesellschaft prüft regelmäßig die Eignung der Portfoliogesellschaften für die Umsetzung der mit dem Kunden vereinbarten Anlagerichtlinien.

Meinungsaustauch mit den Gesellschaftsorganen und den Interessenträgern der Gesellschaft
Die Gesellschaft sucht keinen aktiven Meinungsaustausch mit den Gesellschaftsorganen und den Interessenträgern der Gesellschaft. Sie nutzt daher keine vertraulichen Informationen der Portfoliogesellschaften, die nicht auch anderen Kapitalmarktteilnehmern zur Verfügung stünden. Sie ist nicht als sogenannter aktiver Aktionär tätig und beeinflusst nicht die tägliche Geschäftspolitik der Portfoliounternehmen. Dies schließt die allgemeine Nutzung von der Kapitalmarktöffentlichkeit zugänglichen Publikationen, wie Investorenkonferenzen und Roadshows, nicht aus.

Zusammenarbeit mit anderen Aktionären
Eine Zusammenarbeit mit anderen Aktionären ist grundsätzlich nicht vorgesehen.

Umgang mit Interessenkonflikten
Der Umgang mit Interessenkonflikten ergibt sich aus der Conflict of Interest Policy der Gesellschaft.

Mitwirkungsbericht
Da die Gesellschaft keine aktive Mitwirkungspolitik in den Gremien der Portfoliounternehmen verfolgt, ist kein Bericht zur Mitwirkungspolitik erforderlich. In der Regel übt die Gesellschaft keine Aktionärsrechte in den Gremien, insbesondere der Hauptversammlung, aus. Dementsprechend ist auch eine Berichterstattung zum Abstimmungsverhalten nicht erforderlich.

Verordnung 2019/2088 über nachhaltigkeitsbezogene Offenlegungspflichten im Finanzdienstleistungssektor (OffenlegungsVO)
Für die ProVidens Vermögensmanagement GmbH ist allein die Individualität der Mandantenwünsche Maßgabe für ihr Handeln, auch im Hinblick auf Nachhaltigkeitsfaktoren. Im Sinne der OffenlegungsVO berücksichtigt die Gesellschaft Auswirklungen auf Nachhaltigkeitsfaktoren somit ausdrücklich nicht. Die Risiken, die aus den regulatorischen Vorgaben erwachsen, sind für die Gesellschaft nicht abschätzbar und Umsetzbarkeit und Nutzen können nicht in einen Einklang mit den individuellen Wünschen der Mandanten gebracht werden. Gleichwohl hat sich die Gesellschaft bestimmte Ausschlusskriterien in Bezug auf Nachhaltigkeit bei Investitionsentscheidungen gegeben. Diese folgen jedoch allein und ausschließlich eigenen ethischen Überzeugungen.

Konzept und Design:
Creative Directions, Esther Gummig
creativedirections.de

Programmierung:
PRIMEL interaktiv GmbH
www.primel.net

Fotocredits: Unsplash
Header, thank you: Matthew Ansley, Todd Diemer, Vidar Nordli Mathisen, Jack Anstey, Neil Mark Thomas, Gabriel Sollmann, Anastase Maragos

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Fotos Team: Martina van Kann,
van-kann.de